Kindergartenordnung

KINDERGARTENORDNUNG DER GEMEINDE GALLZEIN

§ 1 Aufgabe des Kindergartens

  1. Der Kindergarten hat die Aufgabe, die häusliche Erziehung und Betreuung der Kinder zu unterstützen und zu ergänzen. Er hat hierbei durch eine der jeweiligen Entwicklungsstufe der Kinder angemessene Erziehung und Förderung der Begabung, insbesondere durch die erzieherische Wirkung, die die Gemeinschaft Gleichaltriger ausübt, und durch ausreichendes und geeignetes Spielen die seelische, geistige und körperliche Entwicklung der Kinder bis zum Besuch einer Schule zu fördern sowie zur Entwicklung des sittlichen und des religiösen Empfindens der Kinder und ihres Gemeinschaftssinnes beizutragen.
  2. Der Kindergarten hat im Rahmen seiner Aufgabe nach Abs. 1 die ganzheitliche Bildung und Förderung der Kinder unter Bedachtnahme auf die emotionale Erziehung, das Sozialverhalten und das Wertverhalten anzustreben und insbesondere folgende Bildungs- und Erziehungsinhalte zu vermitteln: Bewegungserziehung, Bildnerische Erziehung, Denkförderung, Vorbereitung auf den Schulbesuch, musikalische und musikalisch-rhythmische Erziehung, Naturbegegnung einschließlich der Erziehung zu einem umweltbewussten Verhalten, Sachbegegnung, religiöse Erziehung, Sprachbildung.
    Die Grundlage der pädagogischen Arbeit basiert auf dem Bundesländerübergreifenden Bildungsrahmenplan.

§ 2 Aufnahmebedingungen

  1. Der Kindergarten ist für Kinder, deren Eltern ihren ordentlichen Wohnsitz in der Gemeinde Gallzein haben, allgemein zugänglich. Kinder aus anderen Gemeinden können über Antrag mit Gemeinderatsbeschluss aufgenommen werden.
  2. 3-jährige Kinder werden nach vorhandenen freien Plätzen, Dringlichkeit (z. B. Berufstätigkeit der Mutter) bzw. Alter aufgenommen.
  3. Die Aufnahme kann auch während des Jahres erfolgen, sofern ein Kindergartenplatz frei ist.
  4. Es gilt die Kindergartenpflicht für „Vorschulkinder“ (ein Jahr vor dem Schuleintritt).

§ 3 Betriebszeit

Die Kinderdienststunden der Kindergärten richten sich nach der Kinderzahl und betragen maximal 35 Wochenstunden,
jeweils Montag bis Freitag von 07.00 Uhr bis 14.00 Uhr

Der Kindergarten hat die gleichen Ferien und freien Tage (nicht autonome Tage) wie die Pflichtschulen nach dem Tiroler Schulorganisationsgesetz.

Diese freien Tage sind:
Herbstferien, der 2. November- Allerseelentag, der 19. März- Landesfeiertag, der 23. Dezember, sofern er auf einen Montag fällt, die Weihnachtsferien, die Semesterferien, die Osterferien, der Dienstag nach Ostern und der Dienstag nach Pfingsten, sowie die Sommerferien.

Im Kindergarten Gallzein wird seit dem Kindergartenjahr 2017/18 eine halbtägige Ferienbetreuung (7.00- 13.30 Uhr) für eingeschriebene Kindergartenkinder sowie Volksschulkinder von 3- 10 Jahren (ohne Mittagessen) für Kinder berufstätiger Eltern angeboten. Die Kinder werden in dieser Zeit von unserem Kindergartenpersonal betreut.

Zeitraum:
Herbstferien, Semesterferien, Landesfeiertag, Osterferien, Fenstertage (Christi Himmelfahrt, Fronleichnam), Dienstag nach Pfingsten und in den ersten 4 Wochen der Sommerferien

Kosten:
Ferienbetreuung- € 8,50 pro Tag
Ferienbetreuung in den Sommerferien: € 8,50 pro Tag oder Pauschalbetrag € 25.- pro Woche/ €20.- für Geschwisterkind

Es müssen mind. 5 Kinder angemeldet sein, damit eine Ferienbetreuung zustande kommt, daher sind abgegebene Anmeldungen verpflichtend.

§ 4 Mittagstisch

Kinder, die länger als 13.15 Uhr im Kindergarten bleiben, haben die Möglichkeit, im Kindergarten ein Mittagessen einzunehmen. Das Essen wird von der Küche des Regionalaltenwohnheimes in Schwaz zubereitet und vom Sozialsprengel ab zwei Kindern an uns geliefert.

Kosten: € 6,00 pro Essen (€ 1,50 Förderung von der Gemeinde Gallzein), das heißt € 4,50 sind für die Eltern pro Essen am Monatsende zu zahlen. (Vorschreibung per Erlagschein)

§ 5 Alterserweiterung für Volksschulkinder

Volksschulkinder haben die Möglichkeit, nach Schulende in den Kindergarten zur weiteren Betreuung zu kommen.
Kosten: 15,00 im Monat für bis zu 3 x wöchentlich, € 30,00 im Monat für 4- 5 x wöchentlich

Die Anmeldung dafür muss im Kindergarten erfolgen.

§ 6 Ausstattung für den Besuch

  1. eine Jausentasche mit gesunder Jause – keine Süßigkeiten
  2. Jausentasche und Hausschuhe mit Namen versehen
  3. geschlossene Hausschuhe mit rutschfester Sohle (keine Pantoffel, Crocs oder Hüttenpatschen)
  4. Gymnastikpatschen oder Antirutschsocken und Turngewand für die im Kiga vorhandeneTurntasche
  5. keine Spielsachen in den Kindergarten mitgeben (außer Mitbringtag)
  6. Die Kinder sollen zweckmäßig gekleidet und körperlich gepflegt in den Kindergartenkommen.

 § 7 Pflichten der Eltern

  1. Die Kinder sind regelmäßig und bis 08.30 Uhr in den Kindergarten zu bringen.
  2. Die Eltern haben dafür zu sorgen, dass das Kind auf dem Weg von und zum Kindergarten von einer geeigneten Person (keine Schulkinder!) begleitet und zur vereinbarten Zeit (ab 11.30 Uhr) wieder abgeholt wird.
  3. Die Aufsichtspflicht der Kindergärtnerin beginnt mit Übernahme des Kindes in die Gruppe und endet mit Übergabe an die Eltern oder deren Beauftragte.
  4. Für Kinder, die allein zum Kindergarten gehen, sowie für Vorkommnisse außerhalb der Betriebszeiten tragen die Eltern die volle Verantwortung.
  5. Die Eltern haben die Kindergartenleiterin von jedem Fernbleiben des Kindes sofort- wenn möglich vorzeitig – mündlich oder schriftlich zu benachrichtigen. Bei Erkrankungen jeder Art sollte das Kind solange zu Hause bleiben bis keine Ansteckungsgefahr mehr besteht und das Kind wieder kräftig genug ist, den Kindergarten zu besuchen!
  6. Für von Kindern verursachte Schäden können die Eltern haftbar gemacht werden.
  7. Alle Eltern erhalten bei der Einschreibung eine Kindergartenordnung und sind für deren Einhaltung voll verantwortlich. Bei Nichteinhaltung der Kindergartenordnung kann die Gemeinde den Kindergartenplatz entziehen.

§ 8 Gebühren

Für die Vorschreibung der Kindergartengebühren gilt der Gemeinderatsbeschluss vom 20.12.2017. Die Höhe der Kindergartengebühr wird vom Gemeinderat jährlich neu festgesetzt, es gilt der entsprechende Gemeinderatsbeschluss.

Kindergartenbeitrag:

€ 36.- pro Monat für 3jährige Kinder/ € 30,00 pro Monat für jedes weitere Geschwisterkind/
€ 45,00 pro Monat für Kinder anderer Gemeinden

Kein Kindergartenbetrag für 4-5 jährige Kinder und Vorschulkinder

Materialbeitrag: € 15,00 pro Kind pro Semester

Diese Kindergartenordnung wurde unter Bedachtnahme auf das Tiroler Kindergartengesetz erstellt.